Zusatzleistungen und
sonstige Leistungen

Mit einem Aufpreis versehen sind Zusatzleistungen, etwa besondere Komfortleistungen bei Unterkunft und Verpflegung wie Doppelzimmer zur alleinigen Nutzung sowie zusätzliche pflegerisch-betreuende Leistungen, die nicht bedarfsnotwendig sind. Sie sind vom Bewohner frei wählbar und gesondert zu vereinbaren. Daneben können auch sonstige Leistungen gewählt werden, die der Bewohner selbst veranlasst und bezahlt, wie der Frisörbesuch oder die Fußpflege. Dabei wird er vom Haus organisatorisch unterstützt.

» Pflegeleistungen
» Leistungen der Unterkunft und Verpflegung

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